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Kurz zu … den zusätzlichen Überwachungsmaßnahmen im Windschatten des „Rechts auf schnelles Internet“

Daniel Andreas Becker 0

Kurz zu … den zusätzlichen Überwachungsmaßnahmen im Windschatten des „Recht auf schnelles Internet“

Frage: Aus welchem Gesetzestext stammen die folgenden Bestimmungen?

a) aus dem US-amerikanischen „Patriot Act“ in Bezug auf Überwachungsrechte durch FBI und NSA zur Terrorabwehr
b) aus dem vom chinesischen Volkskongress verabschiedeten „Sicherheitsgesetz“ für die Sonderverwaltungszone Hongkong
c) aus dem „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ für die Bundesrepublik Deutschland, das am 1.10.2021 in Kraft tritt

Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften

Wer eine Telekommunikationsanlage betreibt, mit der öffentlich zugängliche Tele-kommunikationsdienste erbracht werden, hat ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme auf eigene Kosten technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vorzuhalten und organisatorische Vorkehrungen für deren unverzügliche Umsetzung zu treffen, […] die Aufstellung und den Betrieb von technischen Mitteln der zur Überwachung der Telekommunikation berechtigten Stellen […] in seinen Räumen zu dulden und Bediensteten der für diese Maßnahmen zuständigen Stelle […] Zugang zu diesen technischen Mitteln zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu gewähren.

Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt und sich hierfür eines Betreibers einer Telekommunikationsanlage bedient, hat sich bei der Auswahl […] zu vergewissern, dass dieser Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation unverzüglich […] umsetzen kann

Richtig ist Antwort c) … tatsächlich sind das Bestimmungen aus dem neuen Telekommunikationsgesetz, welches gerade vorwiegend unter dem Aspekt „Recht auf schnelles Internet“ durch die Medien geht. In der Diskussion, ab wieviel Gigabyte das Internet „schnell“ ist, geht etwas unter, dass es auch noch andere Änderungen gab. Insbesondere eine Neudefinition der „Telekommunikationsdienste“. Das alte Gesetz umfasste im Wesentlichen die klassischen Telefonanbieter. Die neue Definition ist nun folgende:

„Telekommunikationsdienste“: in der Regel gegen Entgelt über Telekommunikationsnetze erbrachte Dienste, die folgende Dienste umfassen:

  1. a) Internetzugangsdienste,
  2. b) interpersonelle Telekommunikationsdienste und
  3. c) „Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen“, wie Übertragungsdienste, die für Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden;

[…]

 „interpersoneller Telekommunikationsdienst“: ein […] Dienst, der einen direkten interpersonellen und interaktiven Informationsaustausch über Telekommunikationsnetze zwischen einer endlichen Zahl von Personen ermöglicht […]

Im Klartext: Auch E-Mail- oder Messengeranbieter wie WhatsApp, Signal, etc., die nicht selbst einen Netzzugang anbieten, sondern auf bestehenden Netzen wie dem Mobilfunknetz oder dem Internet aufbauen, gehören nun zu den „Telekommunikationsdiensten“, die oben genannte Überwachungsmaßnahmen sicherstellen müssen. Was das konkret bedeutet, ist noch unklar, liegt aber im Wesentlichen nun in der Hand der Bundesregierung.

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen zu treffen über die grundlegenden technischen Anforderungen und die organisatorischen Eckpunkte für die Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen […]

Da dachte ich, ich schaue mal, was die Bundesregierung dazu meint. Sie hat hier extra eine Seite mit den wichtigsten Fragen ins Netz gestellt. Ganz erstaunt war ich dann über deren Zusammenfassung zu dem neuen Telekommunikationsgesetz.

Welche Maßnahmen sieht die TKG-Novelle im Wesentlichen vor?

Bürgerinnen und Bürger werden Anspruch auf einen Internetzugang haben, der ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt. Damit wird gewährleistet, dass jeder zum Beispiel Online-Banking und Online-Shopping nutzen oder im üblichen Umfang auch von zu Hause arbeiten kann.

Auch bei den Vertragslaufzeiten im Mobilfunk und im Festnetz wird es Anpassungen zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher geben. So werden Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit künftig jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden können.

Mieterinnen und Mieter, die ihren TV-Kabelanschluss über die Betriebskosten ihrer Mietwohnung zahlen, sollen zudem das Recht erhalten, diesen Anschluss nach einer zweijährigen Übergangsfrist für sich zu kündigen. Damit können sie künftig frei entscheiden, ob sie den TV-Kabelanschluss nutzen wollen oder nicht.

Hmm, zu den Überwachungsmaßnahmen – nichts … ?!  Es bleibt also noch etwas im Dunkeln, was man konkret vorhat. Das liegt möglicherweise aber auch daran, dass sich die Regierungsparteien diesbezüglich nicht einig werden konnten.

Wenn es nach dem Bundesinnenministerium gegangen wäre, würde das Gesetz bereits weiter reichen. In einem vom direkt betroffenen E-Mail-Anbieter Posteo hier veröffentlichten Forderungskatalog des Innenministeriums, stand zum Beispiel folgendes:

Die Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Telekommunikationsdienste sollen zukünftig verpflichtet werden von den Nutzern bei Anmeldung zu ihrem jeweiligen Telekommunikationsdienst sog. Identifizierungsmerkmale (Name, Anschrift, Geburtsdatum) zu erheben und zu speichern. […] Bei dieser Verpflichtung geht es um diejenigen TK-Diensteanbieter, die nummernunabhängige TK-Dienste anbieten, also inbesondere Messenger-Dienste und E-Mail-Dienste. Die auf diese Weise erhobenen Identifizierungsmerkmale können dann durch die Sicherheitsbehörden im Einzelfall bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzung im Rahmen einer Bestandsdatenabfrage abgefragt werden. In erster Linie zielt diese Regelung auf Messengerdienste ab, die primär durch ausländische Anbiete wie bspw. WhatsApp und Facebook angeboten werden. Diese haben inzwischen die klassische Telefonie und SMS in vielen Fällen abgelöst.

Das hieße also: In Zukunft den Personalausweis vorzeigen, um sich eine E-Mail-Adresse oder bei einem Messenger zu registrieren. Nach Protesten der anderen Parteien und auch aus den eigenen Reihen, hat es diese (und andere) Forderungen des Innenministeriums nicht in das Gesetz geschafft. Aber es zeigt: Der Wunsch nach völliger Gleichbehandlung von klassischer Telefonie und modernen Internetdiensten ist vorhanden. Und je nachdem wer in Zukunft am Steuer sitzt, kann dies weitreichend umsetzen.

Wie viel Überwachung wir dem Staat zwecks Verfolgung von Kriminellen und Gefahrenabwehr erlauben und dafür auf Privatsphäre und Datenschutz verzichten wollen, ist eine politische und keine technische Frage. Aus technischer Sicht interessiert viel mehr, wie die Überwachungsmaßnahmen umgesetzt werden. Zwischen dem Abhören eines klassischen, unverschlüsselten Telefonats und der Überwachung von Messenger-Nachrichten oder E-Mails gibt es einen Unterschied, nämlich die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die haben wir unter anderem in Internetgeschichten Teil #7 – Einfach erklärt: Verschlüsselung oder Internetgeschichten Teil #8 – Einfach erklärt: Die Technik hinter WhatsApp ausführlich erklärt. Wenn ich eine ende-zu-ende-verschlüsselte Nachricht sende, kann die nur der Empfänger lesen. Da kann dazwischen überwachen, wer will. Das Gleiche gilt auch für ende-zu-ende-verschlüsselte Internet-Telefonie.

Wenn nun eine Regierung ein Gesetz erlässt, dass einem „Telekommunikationsdienst“ technische Maßnahmen zur Umgehung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufzwingen würde, dann verlöre sie ihre Bedeutung. Wenn es erst einmal eine Hintertür gibt, dann gibt es sie nicht nur für die „guten Jungs“. Wer eine Nachricht über solch eine Verbindung sendet, kann einfach nicht mehr sicher sein, dass sie nicht in die falschen Hände gerät. Wenn derartige Maßnahmen diskutiert werden, hoffe ich auf mehr Transparenz und nicht etwa auf „das Recht auf noch schnelleres Internet weil die bremsende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung entfällt„.

 


Daniel Andreas Becker Einfache Worte, für Laien verständlich – so sollen die Internetgeschichten Informatikthemen erklären und unser Fachgebiet zugänglicher machen. Für Fragen, Kritik oder Anregungen schickt mir gerne weiterhin Nachrichten, gebt mir Rückmeldung über die Kommentarfunktion unten oder nutzt die Facebook-Seite zum Blog.

Zurück zum Start geht es hier: Internetgeschichten Teil #1 – Was Restaurants und Computernetze gemeinsam haben


 

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